DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie
DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie
1. Ziel & Hintergrund
- Regelt Abnahme- und Konstanzprüfungen für Teleradiologiesysteme.
- Berücksichtigt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
- Fokus: Sicherstellung, dass Bildqualität und Übertragung von Röntgenbildern verlässlich und fehlerfrei erfolgen.
- Betrachtet wird die gesamte Übertragungsstrecke: vom Auslösen der Datenübertragung bis zur Anzeige am Befundplatz.
2. Begriffe & Grundlagen
- Teleradiologiesystem = Kombination aus Aufnahmeort, Netzwerk/Übertragungsstrecke und Befundarbeitsplatz.
- Abnahmeprüfung = einmalige Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
- Konstanzprüfung = wiederkehrende Prüfung zur Überwachung des laufenden Betriebs.
- Es gelten die in der Norm definierten Mindestanforderungen an Bildqualität, Vollständigkeit und Übertragungszeiten.
3. Abnahmeprüfung (bei Neuinstallation oder Änderungen)
3.1 Voraussetzungen
- Definierte Betriebsbedingungen herstellen.
- Alle relevanten Systeme (Bildmodalität, PACS, Netzwerk, Befundarbeitsplatz) müssen integriert sein.
3.2 Prüfpunkte & Verfahren
- Funktionalität des Systems
- Alle Komponenten und Schnittstellen müssen korrekt arbeiten.
- Übertragungszeit
- Zeit vom Start der Übertragung bis zur Anzeige am Befundmonitor messen.
- Soll sicherstellen, dass eine Befundung zeitnah möglich ist.
- Richtwerte:
- Einzelbilder: wenige Sekunden
- CT-/MR-Serien: vollständiger Transfer in klinisch vertretbarer Zeit (Norm gibt Orientierungswerte, z. B. typische Bildmengen).
- Vollständigkeit der Übertragung
- Keine Datenverluste, alle Bilddaten + Metadaten (DICOM-Header) müssen korrekt und unverändert ankommen.
- Verifikation über Prüfbilder und Hash-Werte.
- Bildqualität
- Übertragung darf keine sichtbaren Artefakte oder Qualitätsverluste verursachen.
- Vergleich: Originalbild am Aufnahmerechner ↔ Bild am Befundarbeitsplatz.
- Systemstabilität
- Prüfung auf Zuverlässigkeit bei Netzschwankungen oder kurzzeitigen Ausfällen.
- Nach Wiederherstellung muss vollständige Datenübertragung gewährleistet sein.
- Telekommunikation
- Arzt–Arzt-Kommunikation muss jederzeit möglich sein (z. B. Telefon, Videokonferenz).
- Gilt als Absicherung, falls Bildübertragung gestört ist.
4. Konstanzprüfung (laufender Betrieb)
4.1 Ziel
- Sicherstellen, dass das Teleradiologiesystem dauerhaft zuverlässig arbeitet.
4.2 Prüffrequenz
- Monatlich oder nach in der Norm definierten Intervallen.
- Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
4.3 Prüfpunkte
- Funktionsprüfung
- Testübertragungen mit Referenzbildern.
- Kontrolle: Vollständigkeit, keine Artefakte, richtige Metadaten.
- Übertragungszeit
- Vergleich mit den bei der Abnahmeprüfung gemessenen Referenzwerten.
- Abweichungen > festgelegte Grenzwerte → Störung / Nachbesserung erforderlich.
- Stabilität
- Wiederholte Testübertragungen, um Konstanz zu prüfen.
- Dokumentation
- Jede Konstanzprüfung muss dokumentiert werden: Datum, Prüfer, Ergebnisse, Abweichungen, Maßnahmen.
4.5 Tägliche Prüfung
-
Startprüfung beim Hochfahren des Systems
-
Testübertragung eines Prüfbildes oder einer Referenzserie
-
Kontrolle, ob das Bild vollständig, fehlerfrei und ohne Verzögerung am Befundarbeitsplatz ankommt
-
Dokumentation im Prüfbuch oder elektronischen Protokoll (kurzer Vermerk reicht)
Der Hintergrund: Auch wenn die umfassende Konstanzprüfung monatlich erfolgt, soll durch die tägliche Kurzprüfung ausgeschlossen werden, dass Netzstörungen, Softwarefehler oder Konfigurationsprobleme unbemerkt bleiben und die Bildbefundung beeinträchtigen.
5. Maßnahmen bei Änderungen
- Wesentliche Änderungen (z. B. Hardwaretausch, Software-Update, Netzwerkanpassungen) → erneute Abnahmeprüfung erforderlich.
- Beispiele für Änderungen sind im informative Anhang der Norm gelistet.
6. Prüfberichte & Dokumentation
- Prüfberichte sind verpflichtend.
- Inhalte:
- Datum, Prüfgegenstand, Prüfverfahren
- Ergebnisse (gemessene Übertragungszeiten, Vergleichswerte)
- Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
- Unterschrift / Verantwortlicher
- Norm stellt Musterprotokolle in den Anhängen bereit.
Fazit:
Die DIN 6868-159 stellt sicher, dass medizinische Bilddaten in der Teleradiologie vollständig, fehlerfrei und in ausreichender Geschwindigkeit übertragen werden. Damit wird die Diagnosesicherheit trotz räumlicher Trennung von Aufnahme und Befundung gewährleistet.