DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie

DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie

1. Ziel & Hintergrund

  • Regelt Abnahme- und Konstanzprüfungen für Teleradiologiesysteme.
  • Berücksichtigt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
  • Fokus: Sicherstellung, dass Bildqualität und Übertragung von Röntgenbildern verlässlich und fehlerfrei erfolgen.
  • Betrachtet wird die gesamte Übertragungsstrecke: vom Auslösen der Datenübertragung bis zur Anzeige am Befundplatz.

2. Begriffe & Grundlagen

  • Teleradiologiesystem = Kombination aus Aufnahmeort, Netzwerk/Übertragungsstrecke und Befundarbeitsplatz.
  • Abnahmeprüfung = einmalige Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
  • Konstanzprüfung = wiederkehrende Prüfung zur Überwachung des laufenden Betriebs.
  • Es gelten die in der Norm definierten Mindestanforderungen an Bildqualität, Vollständigkeit und Übertragungszeiten.

3. Abnahmeprüfung (bei Neuinstallation oder Änderungen)

3.1 Voraussetzungen

  • Definierte Betriebsbedingungen herstellen.
  • Alle relevanten Systeme (Bildmodalität, PACS, Netzwerk, Befundarbeitsplatz) müssen integriert sein.

3.2 Prüfpunkte & Verfahren

  1. Funktionalität des Systems
    • Alle Komponenten und Schnittstellen müssen korrekt arbeiten.
  2. Übertragungszeit
    • Zeit vom Start der Übertragung bis zur Anzeige am Befundmonitor messen.
    • Soll sicherstellen, dass eine Befundung zeitnah möglich ist.
    • Richtwerte:
      • Einzelbilder: wenige Sekunden
      • CT-/MR-Serien: vollständiger Transfer in klinisch vertretbarer Zeit (Norm gibt Orientierungswerte, z. B. typische Bildmengen).
  3. Vollständigkeit der Übertragung
    • Keine Datenverluste, alle Bilddaten + Metadaten (DICOM-Header) müssen korrekt und unverändert ankommen.
    • Verifikation über Prüfbilder und Hash-Werte.
  4. Bildqualität
    • Übertragung darf keine sichtbaren Artefakte oder Qualitätsverluste verursachen.
    • Vergleich: Originalbild am Aufnahmerechner ↔ Bild am Befundarbeitsplatz.
  5. Systemstabilität
    • Prüfung auf Zuverlässigkeit bei Netzschwankungen oder kurzzeitigen Ausfällen.
    • Nach Wiederherstellung muss vollständige Datenübertragung gewährleistet sein.
  6. Telekommunikation
    • Arzt–Arzt-Kommunikation muss jederzeit möglich sein (z. B. Telefon, Videokonferenz).
    • Gilt als Absicherung, falls Bildübertragung gestört ist.

4. Konstanzprüfung (laufender Betrieb)

4.1 Ziel

  • Sicherstellen, dass das Teleradiologiesystem dauerhaft zuverlässig arbeitet.

4.2 Prüffrequenz

  • Monatlich oder nach in der Norm definierten Intervallen.
  • Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

4.3 Prüfpunkte

  1. Funktionsprüfung
    • Testübertragungen mit Referenzbildern.
    • Kontrolle: Vollständigkeit, keine Artefakte, richtige Metadaten.
  2. Übertragungszeit
    • Vergleich mit den bei der Abnahmeprüfung gemessenen Referenzwerten.
    • Abweichungen > festgelegte Grenzwerte → Störung / Nachbesserung erforderlich.
  3. Stabilität
    • Wiederholte Testübertragungen, um Konstanz zu prüfen.
  4. Dokumentation
    • Jede Konstanzprüfung muss dokumentiert werden: Datum, Prüfer, Ergebnisse, Abweichungen, Maßnahmen.

4.5 Tägliche Prüfung

  • Startprüfung beim Hochfahren des Systems

  • Testübertragung eines Prüfbildes oder einer Referenzserie

  • Kontrolle, ob das Bild vollständig, fehlerfrei und ohne Verzögerung am Befundarbeitsplatz ankommt

  • Dokumentation im Prüfbuch oder elektronischen Protokoll (kurzer Vermerk reicht)

Der Hintergrund: Auch wenn die umfassende Konstanzprüfung monatlich erfolgt, soll durch die tägliche Kurzprüfung ausgeschlossen werden, dass Netzstörungen, Softwarefehler oder Konfigurationsprobleme unbemerkt bleiben und die Bildbefundung beeinträchtigen.

5. Maßnahmen bei Änderungen

  • Wesentliche Änderungen (z. B. Hardwaretausch, Software-Update, Netzwerkanpassungen) → erneute Abnahmeprüfung erforderlich.
  • Beispiele für Änderungen sind im informative Anhang der Norm gelistet.

6. Prüfberichte & Dokumentation

  • Prüfberichte sind verpflichtend.
  • Inhalte:
    • Datum, Prüfgegenstand, Prüfverfahren
    • Ergebnisse (gemessene Übertragungszeiten, Vergleichswerte)
    • Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
    • Unterschrift / Verantwortlicher
  • Norm stellt Musterprotokolle in den Anhängen bereit.

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