DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie
DIN 6868-159 – Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie
1. Ziel & Hintergrund
- Regelt Abnahme- und Konstanzprüfungen für Teleradiologiesysteme.
- Berücksichtigt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
- Fokus: Sicherstellung, dass Bildqualität und Übertragung von Röntgenbildern verlässlich und fehlerfrei erfolgen.
- Betrachtet wird die gesamte Übertragungsstrecke: vom Auslösen der Datenübertragung bis zur Anzeige am Befundplatz.
2. Begriffe & Grundlagen
- Teleradiologiesystem = Kombination aus Aufnahmeort, Netzwerk/Übertragungsstrecke und Befundarbeitsplatz.
- Abnahmeprüfung = einmalige Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
- Konstanzprüfung = wiederkehrende Prüfung zur Überwachung des laufenden Betriebs.
- Es gelten die in der Norm definierten Mindestanforderungen an Bildqualität, Vollständigkeit und Übertragungszeiten.
3. Abnahmeprüfung (bei Neuinstallation oder Änderungen)
3.1 Voraussetzungen
- Definierte Betriebsbedingungen herstellen.
- Alle relevanten Systeme (Bildmodalität, PACS, Netzwerk, Befundarbeitsplatz) müssen integriert sein.
3.2 Prüfpunkte & Verfahren
- Funktionalität des Systems
- Alle Komponenten und Schnittstellen müssen korrekt arbeiten.
- Übertragungszeit
- Zeit vom Start der Übertragung bis zur Anzeige am Befundmonitor messen.
- Soll sicherstellen, dass eine Befundung zeitnah möglich ist.
- Richtwerte:
- Einzelbilder: wenige Sekunden
- CT-/MR-Serien: vollständiger Transfer in klinisch vertretbarer Zeit (Norm gibt Orientierungswerte, z. B. typische Bildmengen).
- Vollständigkeit der Übertragung
- Keine Datenverluste, alle Bilddaten + Metadaten (DICOM-Header) müssen korrekt und unverändert ankommen.
- Verifikation über Prüfbilder und Hash-Werte.
- Bildqualität
- Übertragung darf keine sichtbaren Artefakte oder Qualitätsverluste verursachen.
- Vergleich: Originalbild am Aufnahmerechner ↔ Bild am Befundarbeitsplatz.
- Systemstabilität
- Prüfung auf Zuverlässigkeit bei Netzschwankungen oder kurzzeitigen Ausfällen.
- Nach Wiederherstellung muss vollständige Datenübertragung gewährleistet sein.
- Telekommunikation
- Arzt–Arzt-Kommunikation muss jederzeit möglich sein (z. B. Telefon, Videokonferenz).
- Gilt als Absicherung, falls Bildübertragung gestört ist.
4. Konstanzprüfung (laufender Betrieb)
4.1 Ziel
- Sicherstellen, dass das Teleradiologiesystem dauerhaft zuverlässig arbeitet.
4.2 Prüffrequenz
- Monatlich oder nach in der Norm definierten Intervallen.
- Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
4.3 Prüfpunkte
- Funktionsprüfung
- Testübertragungen mit Referenzbildern.
- Kontrolle: Vollständigkeit, keine Artefakte, richtige Metadaten.
- Übertragungszeit
- Vergleich mit den bei der Abnahmeprüfung gemessenen Referenzwerten.
- Abweichungen > festgelegte Grenzwerte → Störung / Nachbesserung erforderlich.
- Stabilität
- Wiederholte Testübertragungen, um Konstanz zu prüfen.
- Dokumentation
- Jede Konstanzprüfung muss dokumentiert werden: Datum, Prüfer, Ergebnisse, Abweichungen, Maßnahmen.
4.5 Tägliche Prüfung
Startprüfung beim Hochfahren des Systems
Testübertragung eines Prüfbildes oder einer Referenzserie
Kontrolle, ob das Bild vollständig, fehlerfrei und ohne Verzögerung am Befundarbeitsplatz ankommt
Dokumentation im Prüfbuch oder elektronischen Protokoll (kurzer Vermerk reicht)
Der Hintergrund: Auch wenn die umfassende Konstanzprüfung monatlich erfolgt, soll durch die tägliche Kurzprüfung ausgeschlossen werden, dass Netzstörungen, Softwarefehler oder Konfigurationsprobleme unbemerkt bleiben und die Bildbefundung beeinträchtigen.
5. Maßnahmen bei Änderungen
- Wesentliche Änderungen (z. B. Hardwaretausch, Software-Update, Netzwerkanpassungen) → erneute Abnahmeprüfung erforderlich.
- Beispiele für Änderungen sind im informative Anhang der Norm gelistet.
6. Prüfberichte & Dokumentation
- Prüfberichte sind verpflichtend.
- Inhalte:
- Datum, Prüfgegenstand, Prüfverfahren
- Ergebnisse (gemessene Übertragungszeiten, Vergleichswerte)
- Abweichungen und Korrekturmaßnahmen
- Unterschrift / Verantwortlicher
- Norm stellt Musterprotokolle in den Anhängen bereit.
Fazit:
Die DIN 6868-159 stellt sicher, dass medizinische Bilddaten in der Teleradiologie vollständig, fehlerfrei und in ausreichender Geschwindigkeit übertragen werden. Damit wird die Diagnosesicherheit trotz räumlicher Trennung von Aufnahme und Befundung gewährleistet.
