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DIE BEDEUTUNG DES POTENZIALAUSGLEICHS

von Dipl.-Ing. Armin Gärtner

Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Bedeutung des zusätzlichen Potenzialausgleichs (ZPA) für die Medizintechnik. Zu unterscheiden sind der fest installierte, allgemeine  Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 410 und 540 und der zusätzlich über eine flexible Leitung mit speziellem Stecker gesondert anzuschließende ZPA für ortsveränderliche/ortsbewegliche mobile aktive und nichtaktive Medizinprodukte, der nach VDE 0107 (alt) und VDE 0100 Teil 710 (neu) genormt ist.

Normalerweise existieren konstruktionsbedingt nur sehr kleine Berührungsspannungen auf berührbaren Geräteteilen, die bei Berührung zu Geräteableitströmen werden. Im Fehlerfall können größere Geräteableitströme in Form von Fehlerströmen entstehen. Im Ersten Fehlerfall können diese Fehlerströme zu hohen Berührungsspannungen führen, wenn kein zusätzlicher Potenzialausgleich vorhanden ist.

Der zusätzliche Potenzialausgleich stellt also eine vorbeugende Maßnahme dar, Patient, Anwender und Dritte vor Berührungsspannungen zu schützen, die durch Spannungspotenziale zwischen berührbaren leitfähigen Teilen sowie ortsveränderlichen mobilen Geräten entstehen können.

Nachfolgend werden die Notwendigkeit des Potenzialausgleichs und die damit verbundene Sicherheitsphilosophie des zusätzlichen Potenzialausgleichs (ZPA) beschrieben, damit die in der Praxis oft vernachlässigte bzw. nicht beachtete Maßnahme besser verstanden und angewendet wird.

1. FEST INSTALLIERTER, ZUSÄTZLICHER POTENZIALAUSGLEICH

 

In den Gebäuden eines Krankenhauses verlaufen neben den Elektroinstallationen eine Vielzahl von leitfähigen Rohrleitungen, z. B. aus Kupfer für Wasser oder auch für Gase, die aufgrund ihrer großen Querschnitte elektrischen Strom gut leiten können. Diese Rohrleitungen sind fremde leitfähige Teile entsprechend DIN VDE 0100 Teil 200. Zu diesen zählen auch die leitfähigen Gebäudekonstruktionen oder die Monierung, die in den Beton eingebracht ist.

Da der Umfang der Starkstrominstallationen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat, ist damit zu rechnen, dass elektrische Ströme nicht nur über die vorgesehenen Schutzleiter sondern nach den Kirchhoff`schen Gesetzmäßigkeiten auch über leitfähige Rohrleitungen fließen. Solche Ströme fließen u. U. nicht nur im Fehlerfall sondern auch im Normalbetrieb.

Deshalb kann schon im Normalbetrieb, erst recht aber im Schadensfall  beispielsweise ein Rohrleitungssystem mit Spannung beaufschlagt sein. Wäre kein Potenzialausgleich vorhanden, kann durch eine Person, die zwei unterschiedliche Rohrleitungssysteme berührt und von denen eines geerdet ist, ein elektrischer Strom fließen. In Abhängigkeit von den Übergangswiderständen liegt die Berührungsspannung bei einem einfachen Erdschluss unterhalb der Netzspannung von 230 V.

Durch die Verbindung aller leitfähigen Systeme wie Rohrleitungen oder Gerätegehäuse durch Potenzialausgleichsleiter müssen diese Berührungsspannungen (Potenziale) auf für den Menschen ungefährliche Werte reduziert werden. Zum vollständigen Potenzialausgleich werden nahe der Niederspannungshauptverteilung (NSHVt) Fundament- und Blitzschutzerder, Gasinnenrohre, Wasserleitungen, Heizungsvor- und rücklauf, Dampfleitungen, Rohrleitungen medizinischer Gase usw. auf die Hauptpozentialausgleichschiene aufgelegt.

Die Problematik der elektrischen Sicherheit und des unübersehbaren Fließens von Ausgleichsströmen zeigt Bild 1.

Die Darstellung zeigt, wie mögliche Ausgleichsströme, die beim Betrieb von Motoren, Aufzügen, Klimaanlagen usw., über eisenbewehrte Armierungen aus anderen Gebäu- debereichen über OP-Räumlichkeiten, OP-Versorgungseinheiten, Geräte usw. den Patienten gefährden können, wenn kein Potenzialausgleich besteht bzw. nicht angeschlossen wird.

Das über dem OP-Tisch eingezeichnete Voltmeter deutet mögliche Potentialunterschiede zwischen den einzelnen Geräten an. Diese können intraoperativ Ausgleichsströme über und durch das Herz des Patienten fließen lassen.

Anforderungen der bisherigen VDE 0107 Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern.

Die VDE 0107 unterteilt die medizinisch genutzten Räume in Anwendungsgruppen (AG) 0, 1 und 2. Für Räume der AG 2 ist ein Medizinisches IT-Netz mit floatendem Potential und einem zusätzlichen, besonderen Potenzialausgleich generell gefordert. Medizinische IT-Netze werden eingesetzt, damit beim ersten Körper- oder Erdschluss keine Abschaltung erfolgt. Erst bei einem Kurzschluss oder zu starker Überlastung ist ein Weiterbetrieb der medizinischen elektrischen Geräte nicht möglich.
 

Hinweis: Der Begriff IT-Netz als Bezeichnung für diese besondere Form der Spannungsversorgung ist nicht mit dem gleichlautenden Begriff IT-Netz der Informationstechnologie (IT) zu verwechseln.


In Räumen der AG 2 (OP`s, Intensivstationen, Linksherzkatheterräume) gemäß DIN VDE 0107 werden in Ergänzung der Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 Teil 410 alle fremden leitfähigen Teile innerhalb der Patientenumgebung elektrisch untereinander und mit der Schutzleitersammelschiene verbunden. Durch diese Maßnahme erreicht man, dass auch sehr kleine Berührungsspannungen.

Dies bedeutet z. B. für einen OP, dass alle:

  • fest eingebaute OP-Tische, sofern sie nicht Schutzklasse I-Geräte sind,
  • der ableitfähige OP-Boden,
  • Deckenversorgungsampeln, sofern sie nicht Schutzklasse I-Geräte sind
  • Spülen, sofern sie in der Patientenumgebung aufgestellt und fremde leitfähige Teile sind,
  • Metallrahmen, sofern sie sich in der Patientenumgebung befinden und fremde leitfähige Teile sind und
  • Edelstahl-Arbeitsplatten, sofern sie in der Patientenumgebung aufgestellt und fremde leitfähige Teile sind

in den Potenzialausgleich eingeschlossen sein müssen. Die Einrichtung eines zusätzlichen Potenzialausgleichs setzt die Funktionsfähigkeit des Hauptpotenzialausgleichs zwingend voraus. Die Berechnung des Nennquerschnittes des Hauptpotenzialausgleichsleiters erfolgt nach DIN VDE 0100 Teil 540.

Hinter diesen Maßnahmen stehen die Überlegungen und Erfahrungen, mögliche Spannungsunterschiede, die als Spannungsquellen auftreten können, in der Patientennähe oder am Patienten unbedingt zu vermeiden. Diese Spannungsquellen können über den Körperwiderstand Ströme hervorrufen, die nicht nur über den Patienten fließen sondern auch den Arzt und das Pflegepersonal beinträchtigen oder sogar gefährden können. Hinzu kommt auch eine Beeinträchtigung der Funktion von aktiven Medizinprodukten durch abfließende Ströme bis hin zu deren Funktionsstörung.
 

ANFORDERUNGEN DER NEUEN VDE 0100 TEIL 710


Die bisherige VDE 0107 ist durch die neue VDE 0100 Teil 710 Ende 2002 abgelöst worden. Der ZPA wird unverändert, wie vorgeschrieben, gefordert. Entfallen ist der messtechnische Nachweis von Potenzialdifferenzen in Räumen der Gruppe 2. Diese Forderung wurde aufgegeben, weil es sich um eine Norm für die Errichtung von neuen Anlagen oder der Anpassung alter Anlagen nach wesentlicher Änderung handelt. Die neue Norm enthält ein striktes PEN-Verbot, d. h. PE-Leiter und N-Leiter dürfen nicht mehr bis zum Stockwerksverteiler als TN-C Netz zusammengeführt werden, sondern müssen bereits ab Hauptverteilung gemäß Bild 2 getrennt geführt werden. Die neue VDE 0100 Teil 710 schreibt für Neu- und Umbauten ein TN-S Netz vor, bei dem bei korrekter Installation keine Verbindung mehr zwischen PE und N besteht. Bild 2 zeigt links die Ausführung eines TN-C Netzes und rechts das bei Um- und Neubauten zu installierende TN-S Netz.

 

Im TN-C Netz muß man eine Parallelschaltung zu Rohren, Abschirmungen von EDV-Netzen, Armierungen und sonstigen leitfähigen Körpern beachten, wobei sich in Abhängigkeit von der Leitfähigkeit und dem Durchmesser der Materialien eine Aufteilung der rückfließenden Ströme ergibt. Teilströme fließen über den PEN zur Quelle zurück. Mit einer Stromzange kann man in der Hauptpotenzialleitung den Stromfluss feststellen. Ströme fließen über alle leitfähigen Teile, also über alle Materialien, die leitfähig und mit Masse verbunden sind, d. h. auch ein metallisches Rohrsystem stellt einen potenziellen Leiter dar.

Es kann unbeabsichtigt eine Verbindung zwischen PE und N bzw. durch einen Isola- tionsfehler hergestellt werden, die ohne Messung und Überwachung durch ein sog. RCM-Verfahren (RCM = Residual Current Monitoring) niemand bemerken würde. RCM-Überwachung sind Differenzstrom-Überwachungsgeräte nach DIN EN 62020, die eine gezielte Überwachung von Einzelgeräten oder Anlagenteilen ermöglichen

Die neue Norm fordert auch, dass das TN-S Netz komplett ab Niederspannungs- hauptverteilung und nicht mehr nur ab Gebäudehauptverteiler installiert sein muss; mit Hilfe der RCM-Überwachung wird ein Alarm ausgelöst, wenn zwischen PE und N Fehler ein Isolationsfehler bzw. Überbrückungen auftreten.

Im Prinzip dürften also nach der VDE 0100 Teil 710 keine vagabundierenden Ströme mehr auftreten, wenn das TN-S Netz ab Quelle sauber überwacht wird. Aus diesem Grund ist in der neuen Norm auch die Messung der 10 mV Spannungsdifferenz zwischen berührbaren, leitfähigen Teilen im OP u. a. weggefallen, weil die Philosophie der Norm davon ausgeht, dass über die Überwachung des Rückstroms keine Gefährdung mehr auftreten kann.

Deshalb besteht die Empfehlung, die TN-S Systeme kontinuierlich zu überwachen. Unter diesen Voraussetzungen können eben keine schädlichen vagabundierenden Ströme im Normalbetrieb auftreten. Unbedingt ist aber zu beachten, dass die  Überwachung mittels RCM den Strom nicht begrenzt, sondern nur einen Hinweis gibt, wenn eine Alarmgrenze erreicht ist! Sie stellt demnach keine Schutzmaßnahme dar und gibt auch keinen Hinweis darauf, wo die Quelle für Potenzialausgleichsströme bzw. Spannungsquellen ist.

Der Strom im PE-Leiter wird nie Null sein, da es immer Geräteableitströme, bedingt durch Isolationsgrenzen und naturgemäße Veränderungen durch Alterung der Isolation gibt. Je mehr Geräte an eine Quelle angeschlossen sind, desto höher sind außerdem die Ableitströme. Somit muß je nach Raumnutzung die Alarmgrenze der RCM-Schaltungen über der Summe der Ableitströme liegen, um spontane Ereignisse zu erkennen, die den Ableitstrom ansteigen lassen bzw. auf zunehmende Alterung der Isolation hinweisen.

Der Grenzwert für die Messung in einem kardiologischen Überwachungsbereich Gruppe 2 mit LHKM sollte entsprechend angepasst werden. Das Ansteigen der im RCM-Verfahren gemessenen Ausgleichsströme kann also einen Hinweis auf gefährliche Potenzialunterschiede sein. Das Ansteigen der Summenableitströme kann kontrolliert werden, indem man die Änderung der Messwertanzeige beim Einschalten der Geräte verfolgt.

Wenn also die Nutzungsart von medizinisch genutzten Räumen geändert oder die Rauminstallation wesentlich verändert wird, muss die Elektroinstallation der neuen VDE 0100 Teil 710 angepasst werden; es besteht in solchen Fällen ein Anpassungszwang.

Die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen an die Elektroinstallation nach VDE 0100 Teil 710 machen aber nur dann Sinn, wenn die Installationsphilosophie der VDE 0100, die an der Netzsteckdose endet, konsequent in den medizinisch genutzten Räumen und bei Anschluss von Medizinprodukten fortgesetzt wird. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass unbeabsichtigte und fehlerhafte Verbindungen zwischen den verschiedenen Raumgruppen 1 und 2 mit IT-Netzen durch Antennen, Sprechanlagen, Video-/Audioleitungen, EDV-Netzwerke bzw. Blitzschutzwerke die Sicherheitsphilosophie der VDE 0100 Teil 710 wieder aufheben können.

In allen Gebäuden mit medizinischen genutzten Räumen muss geprüft werden, ob zumindest der allgemeine, örtliche PA baulich nach der Vorgängernorm VDE 0107 vorhanden ist.

Bei der Betrachtung der Installationsproblematik sind folgende Punkte zu kontrollieren:
 

  • Schleifenbildung
  • Induktionen
  • vektorielle Addition von Strömen
  • Oberwellen


Im medizinischen Bereichen der Gruppe 2 sind in der Nähe der Patientenposition Anschlussbolzen für Potenzialausgleichsleitungen nach DIN 42801 anzubringen, über die ortsveränderliche, medizinische elektrische Geräte und ortsveränderliche Operationsleuchten in den zusätzlichen Potenzialausgleich einbezogen werden können (Bild3).

 

POTENZIALAUSGLEICHSSCHIENE

Die Potenzialausgleichsschiene für den zusätzlichen Potenzialausgleich muss in dem medizinisch genutzten Bereich (Raum oder der Raumgruppe) oder in dessen Nähe angeordnet sein. In jedem zugeordneten Verteiler oder in dessen Nähe ist eine Potenzialausgleichsschiene anzuordnen, an welche der Potenzialausgleichsleiter und der Schutzleiter angeschlossen sein müssen. Die Verbindungen sind so auszuführen, dass die beiden Leiter klar unterscheidbar und trennbar sind.

2. ZUSÄTZLICHER POTENZIALAUSGLEICH FÜR ORTSVERÄNDERLICHE MEDIZINPRODUKTE

Bei der Diskussion um die Bedeutung des Potenzialausgleichs für mobile, ortsveränderliche Medizinprodukte sind auch die nach wie vor gültigen VDE 0753 Teil 2/02.83 Anwendungsregeln für elektromedizinische Geräte bei intrakardialen Eingriffen zu beachten. VDE 0753 schreibt vor, dass beim Einsatz von aktiven, ortsveränderlichen Medizinprodukten in Ausführung Schutzklasse I in medizinischen Räumen der Gruppe 2 die richtigen Anschlüsse der zusätzlichen Potenzialausgleichsleitungen und der Potenzialausgleichs-Anschlussvorrichtungen des Raumes vor der Anwendung von medizinischen Geräten geprüft werden müssen.

Ableitströme von elektrischen Geräten, Potenzialausgleichsströme zwischen raumbezogenen Metallteilen sowie auch Messkreisströme von elektrischen Geräten können über intrakardiale Katheter oder am freigelegten Herzen angelegte Abnehmer durch das Herz fließen; die gleiche Problematik gilt für das Gehirn.

Als physiologisch noch verträglich werden dabei gemäß VDE 0753 Teil 2 Gleichstrom oder niederfrequenter Wechselstrom bis 1.000 Hz von 10 mA angesehen. Alle elektrischen Geräte, die Energie in irgendeiner Form an den Patienten abgeben oder auch nur leitend mit ihm verbunden sind, können diese winzigen Energiemengen abgeben und daher jederzeit eine Gefahrenquelle darstellen.

Der ZPA für fahrbare bzw. ortsveränderliche Medizinprodukte stellt nach wie vor eine vorbeugende Maßnahme dar, eine treibende Spannung, die aus Spannungs-(Potenzial)differenzen zwischen berührbaren Geräten und dem Patienten entstehen kann, zu vermeiden und alle Spannungen auf ein gemeinsames Potenzial zu bringen.

Nach dem Ohmschen Gesetz I=U/R sind für den OP die niedrigen Werte von 10 mV bzw. 10 mA gefordert, da üblicherweise der Schutzfaktor der Haut mit einem angenommenen, durchschnittlichen Wert von ca. 1 kOhm bei medizinischen Anwendungen aufgehoben wird.

Bild 4 zeigt die schematische Darstellung der elektrischen Gesetzmäßigkeiten nach dem Ohmschen Gesetz (Berührungsspannung Ub = 10 mV, durchschnittlicher Körperwiderstand RKörper = 1kW, Grenzwert für Herzflimmern = 10 mA) und damit die elektrotechnischen Grundlagen für die Begrenzung von Strömen und Spannungen in der Patientenumgebung.

Bild 4 belegt die nach wie vor gegebene Notwendigkeit, die maximale Berührungsspannung von maximal 10 mV zu messen und einzuhalten, auch wenn sie in der neuen VDE 0100 Teil 710 aus den vorher genannten Gründen nicht mehr enthalten ist.

Während der Anwendung von Geräten mit direktem Kontakt zum Patienten muss zumindest um den Patienten (sog. Patientenumgebung) ein Bereich mit Potenzialausgleich über einen patientennahen zentralen Potenzialausgleichspunkt geschaffen werden, an dem die Potenzialausgleichsleiter der Geräte angeschlossen sind.

In Räumen der Gruppe 2 sind in der Nähe der Patientenposition Anschlussbolzen für Potenzialausgleichsleitungen anzubringen, über die ortsveränderliche medizinische elektrische Geräte bei intrakardialen Eingriffen und ortsveränderliche Operationstische, bei Anwendung der HF-Chirurgie in den Potenzialausgleich einbezogen werden müssen. Der Potenzialausgleich ist auf den Bereich zu begrenzen, der den Patienten unmittelbar umgibt, d. h. im 1,5 m Umkreis eines Operationstisches oder eines Bettes in einer Intensivstation.

Befindet sich mehr als ein Patient in diesem Bereich, so sind die verschiedenen Potenzialausgleichspunkte an eine zentrale Potenzialausgleichsschiene, die mit dem Schutzleiter der Stromversorgung für den betreffenden Bereich verbunden ist, anzuschließen.

Bei Medizinprodukten (Bild 6) mit Ausführung in Schutzklasse I und II müssen die berührbaren Metallteile der Geräte mit Verbindungselementen gemäß DIN 42801 (siehe Bild 7) zusätzlich über flexible Potentialausgleichsleitungen mit den ZPA-Anschlussstellen des Raumes verbunden sein.

Der Potenzialausgleich kann aus festen ständigen Anschlüssen oder  auch einer Anzahl von Einzelanschlüssen bestehen, die dann hergestellt werden, wenn die Geräte nahe beim Patienten aufgebaut werden. Die dazu notwendigen Anschlussstellen für die grün/gelb (Normbezeichnung GRÜN-GELB) gekennzeichneten Potenzialausgleichsleitungen müssen selbstverständlich sowohl an den Geräten als auch an der Anlage vorgesehen sein. Bild 8 zeigt beispielhaft die korrekte Anbringung bzw. Nachrüstung der Potenzialausgleichsleitungen an einem fahrbaren Gerätewagen im OP.

Bei beweglichen, ortsveränderlichen Medizinprodukten übernimmt der zusätzliche Potenzialausgleich mehrere Aufgaben:

  • Vermeidung oder Ausgleich von Potenzialunterschieden zwischen Körpern elektrischer Betriebsmittel und fest eingebauten leitfähigen Teilen in der Patientenumgebung
  • Ableitung bzw. Reduzierung erhöhter Ableitströme gemäß Anhang BBB der DIN EN 60601-1-1:2001(Systemnorm)
  • Redundanz zur Schutzleiter-Verbindung nach DIN EN 60601-1-1:2001 für den Fall der Unterbrechung eines Geräteschutzleiters

VORRICHTUNG FÜR DEN ZUSÄTZLICHEN POTENZIALAUSGLEICH AN AKTIVEN MEDIZINPRODUKTEN

Die DIN VDE 0750 / EN 60601 / IEC 601 (Gültigkeitsbereiche: Deutschland / Europa / Welt) verlangen nicht explizit für jedes Gerät das Vorhandensein eines Erdungsstehbolzens. Die Norm beschreibt zwar die mechanischen Abmessungen des Bolzens, enthält aber keine Forderung der Installation, so dass durchaus auch Medizinprodukte ohne diesen Anschluß am Markt angeboten werden (können).

Das bedeutet, dass der Betreiber u. U. den Anschluß an einem Medizinprodukt bzw. Gerät nachrüsten oder aber bei der Auswahl/Ausschreibung bzw. Leistungsverzeichnis diese Forderung stellen muß.

Fahrbare Gerätewagen, die bestimmungsgemäß ein medizinisch elektrisches System gemäß DIN EN 60601-1-1 aufnehmen sollen, sollten grundsätzlich eine geeignete Vorrichtung für den sternförmig auszuführenden zusätzlichen Potenzialausgleich enthalten (Siehe Literaturangabe Nr. 5).

Der zusätzliche Potenzialausgleich kann erforderlich werden, wenn die Ersatzgeräteableitströme die zulässigen Grenzwerte überschreiten und kein Trenntrafo installiert ist.

Dies bedeutet, dass in der Praxis ein Medizinprodukt ohne Bolzen nicht zu gebrauchen ist und daher nur Medizinprodukte mit Potenzialausgleichsanschluss beschafft werden sollten. Diese Forderung betrifft auch Nichtmedizinprodukte wie Video-Monitore, Videoprinter und –recorder, die in medizinischen Räumen der Gruppen 1 und 2 eingesetzt werden.

Wie  soll den ein Medizinprodukt bzw. Gerät ohne den Bolzen in den zusätzlichen Potenzialausgleich ZPA einbezogen werden? Ein Hersteller ist also gut beraten, wenn er bei Komponenten, die im weitesten Sinne mit invasiven Komponenten verbunden werden oder werden könnten, von vornherein einen solchen anbringt.

Wenn der Anwendungsfall (Raumgruppe 2, invasiv, Gesamtableitstrom > 1 mA) es erfordert, muss der Bolzen an fahrbaren Gerätewagen bzw. Medizinprodukten nachgerüstet werden.

Bei Altgeräten, die vor und während der Gültigkeit der MedGV beschafft wurden, kann dies durch einen erfahrenen Medizintechniker erfolgen, (unter Berücksichtigung aller geltenden Regeln der Technik - insbesondere Luft- und Kriechstrecken sind einzuhalten, was bei Tochtermonitoren schon mal problematisch sein kann), ggf. muß die Abnahme durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.
 


ZPA BEI SYSTEMEN WIE MEDIZINISCHEN ELEKTRISCHEN GERÄTE NACH DIN EN 60601-1-1


Der informative Anhang AAA der Norm 60601-1-1 weist zum Abschnitt 19.201 Ableitströme ergänzend daraufhin, dass für nichtmedizinische Geräte in den entsprechenden Normen höhere Gehäuseableitströme erlaubt sein können als die Grenzwerte in der 60601-1-1. Werden Nichtmedizinprodukte außerhalb der Patientenumgebung betrieben, können diese erhöhten Gehäuseableitströme akzeptiert werden.

 
Zusätzlicher Potenzialausgleich bei Systemen medizinisch elektrischer Geräte

Innerhalb der Patientenumgebung ist es erforderlich, Potenzialunterschiede zwischen verschiedenen Teilen eines System zu begrenzen. Bei der Begrenzung dieser Potenzialdifferenz in einem System von Schutzleitern spielt die Qualität der Verbindung und die zentrale Zusammenführung eine wesentliche Rolle. Es ist daher wichtig, die Unterbrechungen der Schutzmaßnahme an jedem Teil des Systems zu verhindern.
 

  • Zusätzliche Potenzialausgleichsleiter können verwendet werden, wenn der Gehäuseableitstrom beim Ersten Fehler die zulässigen Grenzen überschreitet.
  • Zusätzliche Schutzleiter für medizinische elektrische Geräte, die mit IEC 60601-1-1 übereinstimmen, sind nicht notwendig. Jedoch im Fall nichtmedizinischer elektrischer Geräte kann diese Maßnahme dem Überschreiten der zulässigen Grenzen des Gehäuseableitstromes vorbeugen.

Der grün-gelbe zusätzliche Potenzialausgleichsleiter sollte - wie in Bild 9 gezeigt - immer zwangsweise mit dem Netzanschlusskabel bis zum Netzstecker verbunden sein, so dass der Anwender beide Kabel und somit auch das Potenzialausgleichskabel in die dafür vorgesehene Anschlussbuchse steckt.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Notwendigkeit eines Potenzialausgleichs zur Verhinderung von Potentialdifferenzen als treibende Spannungsquelle mit Gefährdungspotentialen ist nach wie vor gegeben

Eine Überwachung des Rückstroms im PE-Leiter mit RCM-Technologie ersetzt nicht die Philosophie der vorbeugenden Verhinderung von Spannungsdifferenzen als treibende Kraft für Spannungsquellen mit Gefährdungspotential für Patient und Anwender in medizinisch genutzten Räumen. Daher müssen alle Anwender von medizinischen Geräten immer wieder ausführlich über die Bedeutung und Notwendigkeit des ZPA informiert werden. Die PA-Ausgleichsleitung sollte bei mobilen Geräten zwangsweise mit dem Netzkabel bis zum Netzstecker geführt werden und es sollten nur Medizinprodukte und Geräte beschafft werden, die über einen Anschlussbolzen für den zusätzlichen Potenzialausgleich verfügen.

LITERATUR

  1. VDE 0753 Teil 2/02.83 Anwendungsregeln für elektromedizinische Geräte bei intrakardialen Eingriffen
  2. VDE 0100 Teil 710: 2002.11.01 Errichten von Niederspannungsanlagen, Medizinisch genutzte Bereiche
  3. VDE 0107 Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern
  4. Gärtner, A.; Medizinproduktesicherheit - Leitfaden für den Betreiber, TÜV-Verlag Köln, 2001, ISBN 3-8249-0672-4
  5. Gärtner, A.; Anforderungen an fahrbare Gerätewagen, mt-Medizintechnik, 6/2002, S. 211 - 217
  6. Hofheinz, W.; Elektrische Sicherheit in medizinisch genutzten Räumen, VDE Verlag 2001, ISBN 3-800-2527-4
  7. Sudkamp, N.; Elektrische Anlagen im Krankenhaus, TÜV-Verlag Köln, 2001, ISBN 3-8249-0533-7
  8. DIN EN 62020:1999-07, Elektrisches Installationsmaterial - Differenzstrom-Überwachungsgeräte für Hausinstallationen und ähnliche Verwendungen (RCM`s)
  9. DIN 42801Ausgabe:1980-04, Anschlussbolzen für Potenzialausgleichsleitungen
  10. DIN 42801-2, Ausgabe: 1984-01 Potenzialausgleichleitungen; Anschlussbuchse